Konditionen

Bedarfsabklärung und Beratung

Vor jedem neuen Einsatz sowie bei Veränderungen der Betreuungssituation wird in Form einer Bedarfsabklärung zusammen mit Klient/in und Angehörigen der Bedarf an Hilfe und Pflege zu Hause besprochen. Anhand dieser wird der zeitliche Aufwand festgelegt. Die Krankenkassen und Behörde setzen diese Bedarfsabklärung für eine Kostenübernahme voraus.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Klientinnen & Klienten beteiligen sich bei ärztlich verordneten, pflegerischen Leistungen mit 20% der Tarifen der Kranken- versicherer an den Kosten, jedoch max. CHF 15.35 pro Tag. Ausgenommen von der Patienten-Beteiligung sind Leistungen, welche über die Invalidenversicherung, Militärversicherung oder Unfallversicherung abgerechnet werden.  

Die Leistungen der Haushaltshilfe werden nur über eine individuelle Zusatzversicherung vergütet. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen gerne Auskuft. 

Begrenzung der Pflegestunden

Die Krankenkassen bezahlen bei ausgewiesenem Bedarf 60 Pflegestunden pro Quartal. Bei Überschreitung des Zeitbudgets kann die Krankenversicherung eine Überprüfung durch den Vertrauensarzt verlangen.

Umtriebsentschädigung

Kurzfristig abgesagte Besuche (weniger als 24h vor Einsatz) oder vergebliche Besuche durch das Spitex Personal ohne medizinischen Grund werden mit CHF 80.00 in Rechnung gestellt.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt gegen Mitte jeden Monats.