Rahmenvereinbarung

Fallführende Mitarbeitende als persönliche Bezugsperson
 

Für Sie ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von uns als persönliche Bezugsperson bestimmt. Sie/er ist Ihre direkte Ansprechperson.

Die eigentlichen Dienstleistungen werden je nach Komplexität und Dauer durch verschiedenen Mitarbeitenden erbracht.